Seite 6 bar und widerrufbar sind (HAFNER/FISCHER, Basler Kommentar, StPO, 2. Auf. 2014, N. 8 zu Art. 109 StPO; NIKLAUS SCHMID, Handbuch des schweizerischen Strafprozessrechts, 3. Aufl. 2017, Rz. 647), ist bei der Beurteilung auf die zuletzt formulierten Begehren abzustellen. 1.5 Berufungsgründe