g) Am 5. Juli 2019 nahm A___ Stellung zur Berufungsantwort von B___ (act. B 17). Auf die entsprechenden Ausführungen und Angaben in den in lit. a, d, e und g vorstehend angeführten Schriftstücken wird, soweit für die Beurteilung erforderlich, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen eingegangen. E. Entscheid des Obergerichts Das Obergericht führte seine Beratung am 3. September 2019 durch und eröffnete sein Urteil den Parteien anschliessend im Dispositiv (act. B 20). Seite 5 Erwägungen 1. Formelles 1.1 Zuständigkeit