Seite 4 b) Mit Verfügung vom 29. April 2019 wurde der Berufungskläger verpflichtet, innert Frist bis 22. Mai 2019 einen Kostenvorschuss von CHF 800.00 zu leisten (act. B 4). Dieser ging fristgerecht bei der Gerichtskasse ein (act. B 6). c) Am 22. Mai 2019 wurde den Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis gebracht, dass das Berufungsverfahren schriftlich durchgeführt wird und dem Berufungskläger gleichzeitig eine Frist von 20 Tagen zur Begründung der Berufungsanträge angesetzt (act. B 7).