c) des Beschuldigten und Berufungsbeklagten: vor dem Einzelrichter des Kantonsgerichts (sinngemäss): Der Beschuldigte sei freizusprechen. im Berufungsverfahren: 1. Die Berufung von A___ ist abzulehnen / abzuweisen. 2. Das Urteil vom 11. Februar 2019 des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden sei [im] Kosten- und Entschädigungspunkt zu bestätigen (Verfügung vom 30. April 2019 - O1S 19 5). Sachverhalt A. Übersicht