2. Der Beschuldigte sei zu verurteilen zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je CHF 180.00, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. 3. Der Beschuldigte sei im Weiteren zu einer Busse von CHF 400.00 zu verurteilen, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von vier Tagen. 4. Es sei über die Zivilforderung(en) des Privatklägers zu befinden. 5. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus den Untersuchungskosten gemäss separatem Kostenverzeichnis im Anhang, der Gebühr für die Anklageschrift sowie den Kosten des Gerichtsverfahrens seien dem Beschuldigten zu überbinden.