2.2.5.5 Aussagen Zeugin CB___ vom 30.08.2017 vor Staatsanwaltschaft Die Zeugin sagte vor der Staatsanwaltschaft aus, der Berufungskläger habe die Berufungsbeklagte 1 des Öfteren bedroht. Die Drohung sei immer, dass wenn die Kinder fremdplatziert würden, er sie dann umbringe. Das sage er regelmässig. Sie habe das nicht selber gehört, so klug sei der Berufungskläger schon. Er habe die Berufungsbeklagte 1 bis vor kurzem in unglaublichem Mass gestalkt. Einmal sei sie bei der Berufungsbeklagten 1 gewesen und der Berufungskläger habe geklingelt und kontrollieren wollen, ob da ein anderer Mann sei. Die Berufungsbeklagte 1 habe ihn aber nicht reinlassen wollen.