2.2.5.4 Aussagen Zeuge MB___ vom 30.08.2017 vor Staatsanwaltschaft Der Zeuge gab gegenüber der Staatsanwaltschaft zu Protokoll, er wisse von seiner Frau, dass der Berufungskläger auch schon mit dem Tod gedroht habe für den Fall, dass die Kinder fremdplatziert würden. Der Berufungskläger sei sehr temperamentvoll und rufe aus. Er sei auch schon bei ihnen aufgekreuzt und habe ausgerufen etc. Er habe ihn auch deshalb nicht ins Haus gelassen. Der Berufungskläger sei für ihn der Wolf im Schafspelz. Was er auch mitbekommen habe sei, dass er die Berufungsbeklagte 1 verfolge (act. B 3/1.25, S. 3 ff).