Nach dem Schlag ins Gesicht am Abend des 12. Oktober 2016 habe sie zum Berufungskläger gesagt, er solle doch bitte aus ihrer Wohnung gehen. Daraufhin habe er ein Küchenmesser zur Hand genommen, es vor seine Kehle gehalten und zu ihr gesagt: „Du weisst ja, wenn du die Kinder nicht so behandelst wie ich möchte, dann …!“ und eine Art schneidende Bewegung vor seinem Hals gemacht. „Du kennst mich ja, ich habe nichts zu verlieren!“. Danach sei er in den oberen Stock gegangen, habe seine Sachen geholt und ihre Wohnung verlassen. Sie habe schon etwas Respekt davor gehabt, dass er auf einmal austicken werde und noch etwas Schlimmeres passieren könne (act. B 3/1.2, S. 4 ff.).