Immerhin habe die befragende Polizistin im Rapport vom 13. Oktober 2016 festgehalten, dass die Privatklägerin einen sichtlich verängstigten und hilflosen Eindruck gemacht habe. Eindrücklich sei schliesslich auch die emotionale Reaktion der Privatklägerin bei der staatsanwaltlichen Befragung. So habe sie etwa bei der Frage, wie sie sich nach der Drohung gefühlt habe, einigermassen gefasst gewirkt, habe aber bei der Schilderung der Massnahmen, die sie nach der behaupteten Drohung getroffen habe, wonach sie jeweils alles kontrolliert habe, ob alles geschlossen sei, geweint.