2.1.6.5 Rechtliches Wer gegen jemanden Tätlichkeiten verübt, die keine Schädigung des Körpers oder der Gesundheit zur Folge haben, wird auf Antrag mit Busse bestraft (Art. 126 Ziff. 1 StGB). Begeht der Täter die Tat wiederholt an seinem Ehegatten während der Ehe, so wird er von Amtes wegen verfolgt (Art. 126 Ziff. 2 lit. b StGB). Wer vorsätzlich einen Menschen an Körper oder Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. In leichten Fällen kann der Richter mildern (Art. 123 Ziff. 1 StGB). Der Täter wird von Amtes wegen erfolgt, wenn er der Ehegatte des Opfers ist und die Tat während der Ehe begangen wurde (Art.