kläger habe ihr wiederholt klargemacht, dass er kein Strafverfahren gebrauchen könne, weil er dann keinen C-Ausweis bekomme (act. B 3/33, S. 4). Dass die Berufungsbeklagte 1 ein „stufenweises“ Vorgehen geplant hätte (zuerst Bedenkfrist und