Seite 13 nicht reinlassen wollen. Dann habe er sie als „Schlampe“, „Hure“ und „sie werde schon sehen, was sie davon habe“ beschimpft. Sie habe auch schon mal gehört, wie er am Telefon ausgerastet sei. Er habe ein wahnsinniges Aggressionspotential in sich. Sie traue ihm alles zu. (act. B 3/1.26, S. 2 ff.). 2.1.5.8 Einschlägige Vorstrafen der Parteien Als Jugendlicher hat Y___ 1991 eine gefährliche Körperverletzung (act. B 3/17/4) und als 20jähriger eine weitere Körperverletzung begangen (act. B 3/17/2).