Sie habe gesagt, der Berufungskläger habe auch über sie (CB___) gelästert. Die Berufungsbeklagte 1 sei sehr durcheinander gewesen und habe nicht verstanden, warum er sie geschlagen habe. Für sie sei dies aus dem Nichts heraus gewesen. Sie habe sich die linke Gesichtshälfte gehalten. Man habe gesehen, dass es geschwollen gewesen sei und es sich um eine Prellung gehandelt habe. Erst die Tage danach habe man dann das volle Ausmass der Schwellung und die Verfärbungen gesehen. Einmal sei sie bei der Berufungsbeklagten 1 gewesen und der Berufungskläger habe geklingelt und kontrollieren wollen, ob da ein anderer Mann sei. Die Berufungsbeklagte 1 habe ihn aber