2.1.5.7 Aussagen Zeugin CB___ vom 30.08.2017 vor Staatsanwaltschaft Die Zeugin sagte vor der Staatsanwaltschaft aus, sie stehe in keiner Beziehung zu Y___. Sie sei eine Freundin und Patientin der Berufungsbeklagten 1 und hüte auf freundschaftlicher Basis ihre Kinder. Sie habe ihr zur Anzeige geraten, damit habe sich die Berufungsbeklagte 1 ja sehr schwer getan. Irgendwann an jenem Abend habe sie erzählt, wie ihre Erfahrung in Berlin mit Türken gewesen sei. Sie habe gesagt, dass Türken eine deutsche Frau wie Frischfleisch behandeln würden. Sie habe auch erzählt, dass sie „angegrapscht“ worden sei. Da sei der Berufungskläger auch verbal ausfällig geworden.