Seite 12 2.1.5.6 Aussagen Zeuge MB___ vom 30.08.2017 vor Staatsanwaltschaft Der Zeuge gab gegenüber der Staatsanwaltschaft zu Protokoll, Y___ sei ein flüchtiger Bekannter von ihm, V___ eine Freundin. An jenem Abend seien es eher Banalitäten und frauenfeindliche Sachen gewesen, die der Berufungskläger rausgelassen habe. Es sei auch um die Türken in Berlin gegangen und wie sie sich in Berlin aufführen würden. Es sei nicht eskaliert. Sie seien maximal 20 Minuten weg gewesen, als sie an den Wohnort der Berufungsbeklagten 1 zurückgekehrt seien.