Ebenfalls im Jahr 2010 habe sie ihn provoziert, indem sie ihn aufgefordert habe, ihre Wohnung zu verlassen. Er sei dabei wütend geworden und habe ihr eine Rippe gebrochen. Er habe sie auch jeweils bedroht, indem er gesagt habe, dass wenn sie sich nicht so verhalte, wie er es gerne hätte, sie es dann bereuen werde. Erst als er ihr die Nase und die Rippen gebrochen habe, habe sie Angst bekommen. Der Berufungskläger sei im April 2014 zu ihr in die Schweiz gezo-