2.1.5.3 Aussagen der Berufungsbeklagten 1 vom 13.10.2016 vor Kantonspolizei In der Befragung durch die Kantonspolizei vom 13. Oktober 2016 sagte die Berufungsbeklagte 1 im Wesentlichen aus, erst als sie schwanger gewesen sei, habe der Berufungskläger angefangen, sie zu ohrfeigen. Sie hätten auch häufig Streit gehabt, da er mit ihren Kindererziehungsmethoden, dem Kochen, dem Putzen usw., nicht einverstanden gewesen sei. Er habe ihr damals in Deutschland kurz vor der Tankstelle „Hardtwald“ auf der Autobahn ca. im Jahr 2010 im Auto die Nase gebrochen. Ebenfalls im Jahr 2010 habe sie ihn provoziert, indem sie ihn aufgefordert habe, ihre Wohnung zu verlassen.