zelfall. 2.1.5 Beweiswürdigung betreffend Faustschlag 2.1.5.1 Verhalten der Berufungsbeklagten 1 bei der Kantonspolizei Dem Polizeirapport vom 29. Oktober 2016, welcher sich auf die Aussagen der Berufungsbeklagten 1 vom 13. Oktober 2016 (act. B 3/1.2) stützt, kann entnommen wer-