Zudem hätte sie mit der Strafanzeige nicht noch drei Monate zugewartet. Die Privatklägerin habe gegenüber der rapportierenden Polizistin ausdrücklich betont, sie wolle eine Eskalation verhindern, weil sie mit dem Beschuldigten Kinder habe und er das Recht habe, diese jedes zweite Wochenende zu sich zu nehmen. Anzumerken sei, dass sich während der Tatzeit mit dem Möbelmann ein potenzieller Zeuge in der Wohnung aufgehalten habe, so dass die Privatklägerin kaum das Risiko einer Falschanzeige auf sich genommen hätte.