In der Anklageschrift vom 22. November 2017 wird dem Beschuldigten Y___ vorgeworfen, am 12. Oktober 2016 seiner damals von ihm getrennt lebenden Ehefrau V___ an deren Wohnort anlässlich einer verbalen Auseinandersetzung unvermittelt die Faust in die linke Gesichtshälfte geschlagen zu haben. Die Privatklägerin habe durch den Schlag eine Prellung erlitten (act. B 3/3, S. 2).