1.2 Rechtsmittellegitimation Der Beschuldigte ist mit Urteil des Einzelrichters des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden vom 18. Dezember 2018 (SE1 17 10) verurteilt worden. Folglich hat er ein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung dieses Entscheides und ist zur Einreichung der Berufung legitimiert. Seite 6 2. Materielles 2.1 Tatbestand der einfachen Körperverletzung 2.1.1 Tatvorwurf