Seite 4 C. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Einzelrichters des Kantonsgerichts vom 18 Dezember 2018 (SE1 17 10) wurde Y___ der einfachen Körperverletzung gemäss Art. 123 Ziff. 1 StGB und der Drohung gemäss Art. 180 StGB, beides zum Nachteil von V___, begangen am 12. Oktober 2016, schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je CHF 30.00 verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wurde bedingt aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren.