Laut V___ kam es am Mittwoch, 12. Oktober 2016, ca. 21.00 Uhr, zu einem Vorfall in ihrer Wohnung, in deren Verlauf sie der von ihr getrennt lebende Ehemann geschlagen und bedroht habe. Nachweislich erlitt V___ an diesem Abend ein Hämatom am linken Auge und suchte deswegen das Spital Herisau auf (act. B 3/1.4, B 3/1.5, B 3/1.20). Y___ bestreitet die behaupteten Vorfälle.