mit einem Hammer am Kopf. Zudem machte sie ihm gegenüber am 24. Juni 2014 falsche Anschuldigungen, konkret er habe sie vor dem Hammerschlag mit einem Messer am rechten Unterarm geschnitten und ihr über einen nicht konkret bestimmten Zeitraum vor dem Hammerschlag Drogen ins Essen oder Getränk getan. Dafür wurde V___ vom Kreisgericht Wil am 31. März 2016 wegen versuchter schwerer Körperverletzung sowie falscher Anschuldigung zu einer Freiheitsstrafstrafe verurteilt (act. B 3/6/10). Nach dem Vorfall lebten die Ehegatten getrennt und Y__