Berufungsbeklagte 2 Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden Anklägerin vertreten durch: Staatsanwältin Gegenstand einfache Körperverletzung und Drohung Berufung gegen das Urteil des Einzelrichters des Kantonsgerichts SE1 17 10 vom 18. Dezember 2018 Anträge a) der Staatsanwaltschaft und Berufungsbeklagten 2: aa) im erstinstanzlichen Verfahren: 1. Der Beschuldigte Y___ sei schuldig zu sprechen wegen Tätlichkeiten und Drohung, begangen am 12. Oktober 2016.