7. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Berufungskläger haben am 5. September 2019 schriftlich erklärt, auf die Ergreifung eines Rechtsmittels zu verzichten. Die zweitinstanzliche Gerichtsgebühr wurde somit um einen Drittel, d.h. um CHF 1'000.00 reduziert. 8. Versand am 28. Februar 2020 an: - den Beschuldigten über seinen Verteidiger - die Staatsanwaltschaft (U 16 420) - die Privatkläger 1 - 3 - das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden (SA3 17 3) - Departement Inneres und Sicherheit, Migration Der Gerichtspräsident: Die Gerichtsschreiberin: