- Ziffer 6 (teilweise Anerkennung Zivilforderungen) - Ziffer 7 (Verweisung der weitergehenden Zivilforderungen auf den Zivilweg) - Ziffer 8 (Verfahrenskosten) - Ziffer 9 (Entschädigung des amtlichen Verteidigers) mangels Berufung in Rechtskraft erwachsen ist. 2. Der Beschuldigte X___ wird verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten unter Anrechnung der erstandenen Untersuchungshaft von 18 Tagen. 3. Vom Widerruf des mit Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 28. April 2010 bedingt gewährten Strafvollzugs wird abgesehen. 4. Die Verfahrenskosten, bestehend aus