- Ziffer 1 (Einstellung hinsichtlich des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs zum Nachteil des Privatklägers 4 sowie des mehrfachen Lenkens eines Motorfahrzeuges trotz Entzugs, begangen im Zeitraum zwischen dem 4. und 22. August 2010 und am 14. April 2011) - Ziffer 2 (Schuldsprüche wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs, Diebstahlversuchs, mehrfachen Diebstahls, unrechtmässiger Aneignung, mehrfacher Sachbeschädigung, Hehlerei, Lenkens eines Motorfahrzeuges trotz Entzugs, begangen am 4. Januar 2013, Führens eines Motorfahrzeuges in nicht fahrfähigem Zustand, begangen am 4. Januar 2013)