In Ziffer 4 des Urteilsdispositivs wurden die Kosten der amtlichen Verteidigung im Berufungsverfahren fälschlicherweise mit CHF 1‘507.85 anstatt mit CHF 377.00 angegeben. Dieser Irrtum ist praxisgemäss in der schriftlichen Urteilsbegründung zu berichtigen (Art. 83 StPO). 3.2 Entschädigungen