Seite 20 der Begehung neuer Delikte abgehalten werden. Vom Fehlen einer ungünstigen Prognose kann daher gerade nicht gesprochen werden und die Freiheitsstrafe von 10 Monaten ist zu vollziehen. Die erstandene Untersuchungshaft von 18 Tagen wird dabei angerechnet. 3 Kosten 3.1 Verfahrenskosten