und Mittäter zu diversen neuen Straftaten verleiten; er hat aber auch zahlreiche Delikte alleine verübt. - Trotz seiner Beteuerungen anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung verfügt X___ bis heute nicht über eine geregelte Arbeit, sondern lebt von Einkünften aus Gelegenheitsjobs sowie der Unterstützung durch die Familie und die Freundin. Wägt man die verschiedenen Faktoren gegeneinander ab, liegen gesamthaft sehr gewichtige Bedenken bezüglich der Legalbewährung des Berufungsklägers vor und dieser kann nach Auffassung des erkennenden Gerichts nur mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von