Gegen eine günstige Prognose fällt namentlich ins Gewicht: - X___ ist während laufender Probezeit wiederum mehrfach einschlägig rückfällig geworden und hat sowohl Delikte gegen das Vermögen als auch Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz begangen. - Die Tatsache, dass er rückfällig geworden ist, obwohl er wegen der am 28. April 2010 durch das Bezirksgericht Zürich beurteilten Taten insgesamt während 141 Tagen, d.h. mehr als 4 1/2 Monaten, in Untersuchungshaft sass. - Obwohl ihm die Konsequenzen neuerlicher Delinquenz angesichts der mehrmonatigen Untersuchungshaft hätten bewusst sein müssen, liess er sich von seinem Kumpanen