- Geringfügiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (mehrfache Begehung) - Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Versuch) - Fahren in fahrunfähigem Zustand (Motorfahrzeug, alkoholisiert) Seite 17 - Fahren ohne Führerausweis oder trotz Entzug (mehrfache Begehung) - Übertretung der Verkehrszulassungsverordnung Am 18. November 2010 befand ihn die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl schliesslich des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage für schuldig.