Am 19. November 2007 wurde er vom Untersuchungsamt St.Gallen wegen Fahrens ohne Führerausweis oder trotz Entzug zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen verurteilt. Am 28. April 2010 wurde der Beschuldigte vom Bezirksgericht Zürich wegen folgender Delikte zu 24 Monaten Freiheitstrafe bedingt verurteilt: - Übertretung des Bundesgessetzes über die Betäubungsmittel (mehrfache Begehung) - Unrechtmässige Aneignung - Bandenmässiger Diebstahl - Sachbeschädigung (mehrfache Begehung) - Betrug - Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (mehrfache Begehung)