Der Beschuldigte hat in nicht fahrfähigem Zustand ein Auto gelenkt. Er hat sowohl Alkohol getrunken, als auch Drogen konsumiert. Das Gefahrenpotenzial ist diesbezüglich als hoch einzustufen. Das Lenken eines Fahrzeuges trotz Entzug des Führerausweises fällt hingegen nur leicht ins Gewicht. Dies rechtfertigt eine leichte Strafschärfung. Seite 16 Insgesamt rechtfertigt sich eine Strafschärfung um fünf Monate. Die vorläufige Gesamtstrafe beträgt somit zehn Monate.