Die vom Beschuldigten allein begangenen Vermögensdelikte führen darauf zurück, dass sich dem Beschuldigten eine Gelegenheit bot, sich zu bereichern. So hat er ein fremdes Mobiltelefon aus Versehen mitgenommen, dies aber nicht zurückgebracht. Der Schlüssel seiner Freundin ermöglichte es ihm ausserdem, ohne Probleme in den P___ einzudringen. Auch hier hat der Beschuldigte keine Personen gefährdet. Jedoch war seine innere Hemmschwelle tief, wenn er ihm sich bietenden Gelegenheiten so rasch nachgegeben hat. Diese Delikte führen ebenfalls zu einer mittleren Strafschärfung.