Wie die Vorinstanz erachtet das Obergericht es angesichts der Vorstrafen des Berufungsklägers als zweifelhaft, ob eine Geldstrafe einen präventiven Effekt hätte. So haben die bisher bedingt ausgesprochenen Strafen keinen solchen Effekt gezeigt. Nur eine Freiheitsstrafe kann X___ somit davon abhalten, weiter Straftaten zu begehen. Es sprechen ausserdem keine persönlichen Gründe gegen eine Freiheitstrafe.