Seite 9 Beziehung, könne als stabil erachtet werden. Indessen sei seine berufliche Situation schwierig. Er verfüge über keine abgeschlossene Lehre und über keine gesicherten Einkünfte. In finanzieller Hinsicht sei er von seinem Umfeld abhängig. Angesichts der unsicheren beruflichen bzw. finanziellen Lage sei zu erwarten, dass er weitere Straftaten verübe, sobald er wieder unter Druck stehe und den notwendigen Halt verliere. Die Frist gemäss Art. 46 Abs. 5 StGB sei wegen der Verlängerung der Probezeit um sechs Monate noch nicht abgelaufen.