Seite 7 In der Folge verzichteten sowohl der Beschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil des Obergerichts (act. B 26 und B 27) und es wird deshalb praxisgemäss lediglich eine Kurzbegründung ausgefertigt. Erwägungen 1. Formelles 1.1 Zuständigkeit, Rechtzeitigkeit der Berufung, Rechtskraft Die Voraussetzungen, damit auf die Berufung eingetreten werden kann, sind erfüllt.