Die mündliche Berufungsverhandlung vor dem Obergericht fand am 3. September 2019 in Anwesenheit des Staatsanwaltes sowie des Beschuldigten und seines Verteidigers statt (act. B 24). Das Obergericht führte seine Beratung am gleichen Tag durch und eröffnete sein Urteil den Parteien anschliessend im Dispositiv (act. B 25). F. Verzicht auf Rechtsmittel