f) Mit Beschluss vom 8. Januar 2019 nahm das Obergericht das Verfahren gegen X___ wieder auf (act. B 16). Auf die entsprechenden Ausführungen und Angaben in den in lit a - f vorstehend angeführten Schriftstücken wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. E. Hauptverhandlung vor dem Obergericht