9. Rechtsanwalt A___ wird für seine Bemühungen als amtlicher Verteidiger mit CHF 4'184.00 (inkl. Barauslagen und MWST) aus der Staatskasse entschädigt.“ Auf eine Wiedergabe der Urteilsbegründung in den angefochtenen Punkten wird verzichtet und auf die entsprechenden Erwägungen verwiesen. D. Schriftenwechsel im Berufungsverfahren a) Gegen das Urteil vom 28. Mai 2018, dessen Zustellung in begründeter Ausfertigung am 27. Juli 2018 erfolgte (act. B 3/68/2), liess X___ (nachfolgend Berufungskläger) mit Eingabe vom 14. August 2018 (Postaufgabe, act. B 1) Berufung erklären.