CHF 3'200.00 Kosten der Vorverfahren CHF 3'200.00 Gerichtsgebühr CHF 4'184.00 Amtliche Verteidigung CHF 10'584.00 insgesamt, werden dem Beschuldigten auferlegt. Zufolge Gewährung der unentgeltlichen Verbeiständung werden die auf den Beschuldigten entfallenden Kosten der amtlichen Verteidigung vorläufig vom Staat getragen. Die Nachforderung im Sinne von Art. 135 Abs. 4 StPO bleibt vorbehalten.