Die Staatsanwaltschaft erhob am 12. Oktober 2017 Anklage gegen den Beschuldigten (SA3 2017 3; act. B3/52) und gegen B___ (SA3 2017 2, act. 12). Aufgrund der Mittäterschaft vereinigte das Gericht diese Verfahren mit Verfügung vom 5. Dezember 2017 (act. B3/53). Das Verfahren wurde unter der Verfahrensnummer SA3 2017 2 geführt. Mit gleicher Verfügung wurde zur Hauptverhandlung am 28. Mai 2018 vorgeladen.