Am 27. Dezember 2012 hat der Privatkläger 2 Anzeige gegen den Beschuldigten wegen Diebstahls erstattet. Der Beschuldige habe am 29. Oktober 2012 sein Mobiltelefon aus seiner Wohnung in H___ entwendet (act. B3/3.2 und B3/3.3). Am 12./13. Dezember 2012 wurde in das Restaurant Hirschen, St. Gallen, eingebrochen. Die Täterschaft entwendete Bargeld in der Höhe von CHF 1'000.00 und ein Serviceportemonnaie. Danach konnte sie sich unerkannt vom Tatort entfernen (act. B3/4.1). Im Rahmen von Verkehrskontrollen wurde der Beschuldigte als Lenker identifiziert, obwohl er nicht im Besitz eines Führerausweises war (act. B3/6.2 und B3/7.1).