3. Es sei eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 3 Jahren, auszusprechen. 4. Vom Widerruf der alten Strafe sei abzusehen. 5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge. im Berufungsverfahren: in der Berufungserklärung: 1. Das Urteil des Kantonsgerichts vom 28. Mai 2018 sei in Ziff. 2, 3, 4 und 5 aufzuheben.