Der Privatkläger 5 beantragt sinngemäss, der Beschuldigte sei zu verpflichten, ihm den Schaden in der Höhe von insgesamt CHF 4'692.00 zu ersetzen. im Berufungsverfahren: (keine Anträge) c) des Beschuldigten/Berufungsklägers und Anschlussberufungsbeklagten: im erstinstanzlichen Verfahren: 1. Es sei das Strafverfahren in Bezug auf die Vorwürfe des Lenkens eines Motorfahrzeugs trotz Entzug des Führerausweises gemäss Ziffer 5.1 und 5.2 der Anklageschrift einzustellen. 2. In den übrigen Anklagepunkten sei gemäss Anklage ein Schuldspruch zu fällen.