2.5 Fazit Der Berufungskläger ist zu einer bedingten Geldstrafe von 91 (110 minus 19) Tagessätzen à CHF 210.00, entsprechend CHF 19‘110.00, bei einer Probezeit von 2 Jahren, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 4‘000.00 zu verurteilen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen der Verbindungsbusse beträgt 19 Tage.