Vom Zwischenergebnis von CHF 13‘358.10 sind 15 % je für den Ehepartner und das erste Kind, 12,5 % für das zweite und 10 % für das dritte Kind, somit total CHF 7‘013.00, abzuziehen. Das Zwischenresultat von CHF 6‘345.10 geteilt durch 30 ergibt eine Tagessatzhöhe von gerundet CHF 210.00. 2.3 Busse / Ersatzfreiheitsstrafe Die Geldstrafe ist bedingt auszusprechen (Art. 42 Abs. 1 StGB), wobei die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt wird (Art. 44 Abs. 1 StGB).