Im erstinstanzlichen Verfahren hat der Berufungskläger im Formular „Erklärung über die finanziellen Verhältnisse“ ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 17‘706.25 angegeben. Dieser Betrag setzt sich aus dem Nettolohn des Monats April 2018 von CHF 13‘246.50, einem pro rata Anteil am Bonus 2017 von CHF 45‘000.00 und einem pro rata- Anteil am Vermögensertrag von CHF 8‘523 zusammen (act. B 4/20; B 4/21/1-3). Vor Obergericht gibt A___ Netto-Einkünfte von CHF 13‘181.50 sowie ein Brutto-Vermögen von CHF 810‘260.00 und Schulden von CHF 275‘000.00 an (act.